AGB´s
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Gültigkeit
Die nachstehenden Bedingungen sind für alle Aufträge verbindlich.Abweichungen oder mündliche Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Besteller-Bedingungen können wir nicht anerkennen, auch wenn wir nicht widersprechen. Der Besteller erkennt durch Erteilung seines Auftrages unsere Bedingungen an. Unverschuldete Ereignisse und Fälle höherer Gewalt entbinden uns von eingegangenen Verpflichtungen.
2. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend. Unsere jeweils gültigen Kataloge bzw. Preislisten sind Bestandteil unseres Angebots. Muster werden grundsätzlich gegen Bezahlung geliefert.
3. Aufträge
Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Aufträge, die durch unsere Vertreter gebucht werden. Die Annahme eines Auftrages verpflichtet uns nicht zur Annahme von Anschlussaufträgen zu gleichen Konditionen.
4. Preise
Die Preise verstehen sich in EUR, zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Diese sind freibleibend. Eine Änderung der Preise müssen wir uns vorbehalten, insbesondere, wenn nach dem Kaufabschluss allgemeine Preis- und Lohnerhöhungen oder Erhöhungen der öffentlichen Abgaben eintreten.
5. Lieferung
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn Franko-Lieferung vereinbart ist. Die Lieferungen erfolgen auf Rechung des Empfängers. Wir liefern auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg. Bei Aufträgen bis zu einem Nettowarenwert von EUR 200,- wird eine Versandkosten- und Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 6,50 in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, bei Bestellungen, die unseren Verpackungseinheiten nicht entsprechen, die Bestellungen gemäß unseren Verpackungseinheiten auszuführen. Ansonsten verlangen wir einen Zuschlag in Höhe von 10%
6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar: 30 Tage nach Rechnungs-datum netto. Scheckzahlungen, Banküberweisungen oder Barzahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind. Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet, sofern der Lieferer nicht höhere Sollzinsen nachweist.
6.1 Nichteinhaltungen von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Darüber hinaus ist der Lieferer berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen, Vorauszahlungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nicht-erfüllung zu verlangen. Ferner ist dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Bestellers an den Lieferer zurückzusenden.
7. Schutzrechte
An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
8. Eigentumsvorbehalte
8.1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Gegen-stände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden An-sprüche. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Vorbehaltsware trägt auch
während der Zeit der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts der Käufer. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf schriftlichen Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
8.2.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiter-veräusserung ist nur Wiederverkäufern (Fachhandel) im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vor-behalt macht, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. In Falle der Weiter-veräusserung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände, tritt der Kunde mit der Auftragserteilung an uns seine Ansprüche gegen den Erwerber in Höhe unserer noch bestehenden Forderung ab. Im Falle der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände, wird vereinbart, dass die neue Sache bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen in unser Eigentum übergeht.
8.3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
8.4. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
9. Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Soweit sich nachstehend nicht anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausge-schlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahr Übergang.
10. Rücksendungen
Rücksendungen mit einwandfrei verpackter aktueller Katalogware, die keiner Nacharbeit bedarf, vergüten wir mit einem Abzug von bis zu 20% des jeweiligen Auftragswertes.
11. Datenschutz
Die im Rahmen des Vertragsabschlusses vom Kunden erhaltenen Daten werden strikt unter Einhaltung der Regeln der geltenden Datenschutzgesetze erhoben. Insbesondere personenbezogene Daten werden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zu Abrechnungszwecken sowie zum Zwecke von Bonitätsprüfungen an sorgfältig ausgesuchte Partner, die auf den Datenschutz verpflichtet sind, weitergegeben oder übermittelt. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Radevormwald. Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitfälle ist das für Radevormwald zuständige Gericht.
Stand: 05.2018